Änderungen des Gesellschaftumstandes
ÄNDERUNG DER ANMELDUNG
Die Businessprozesse sind dynamisch und erfordern sehr oft Äderungen in der bereits gegründeten Gesellschaft.
Solche Änderungen können durch die Notwendigkeit von:
1. dem Wechsel, der Eintragung oder der Streichung eines Geschäftsführers,
2. der Aufnahme oder dem Ausschluss von Mitgliedern,
3. der Änderung der Verwaltungsadresse,
4. der Änderung des Unternehmensnamens,
5. der Kapitalerhöhung oder der Kapitalminderung,
6. der Liquidationerklärung oder der Abmeldung u.a. hervorgerufen werden.
Bei jeder dieser Fälle ist es eine Handelsregistereintragung der entsprechenden Änderung notwendig. Im Falle, dass Sie einer von unseren Dienstleistungen benötigen, brauchen Sie sich nur mit uns in Kontakt zu setzen, um die notwendigen Unterlagen für die Änderung vorzubereiten. Wir überlassen sie Ihnen für die Unterschrift und für die notarielle Beglaubigung (wenn solche notwendig ist), und reichen wir ins Eintragungsamt statt Ihnen ein.
Die Geschäftsprozesse sind dynamisch und erfordern oft Änderungen in bereits etablierten Unternehmen.