Eintragung neuer GmbH in Bulgarien 450 Euro!
Eintragung Ihrer neuen Firma aus der Ferne, ohne dass sie nach Bulgarien kommen müssen, was Ihnen Zeit und Kosten spart:
Hier überlassen wir Ihnen unten analytisch die Information, die die rechtlichen Verfahren, Fristen und Preisen beschreibt, die unsere Dienstleistungen auf die Gesellschaftseintragung von einer ausländischen Person in Bulgarien enthalten.
Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Einpersonen-GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Nachdem Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihre neue Gesellschaft mit uns zu gründen, folgt die erste Phase – ihre Gründung und Eintragung im Handelsregister. Wir können zusammen Ihre neue Gesellschaft in Bulgarien gründen und Bankkonten eröffnen, ohne dass es nötig ist, dass Sie nach Sofia, Bulgarien fahren. Wir können ganz online verfahren, aber sie können natürlich auch unsere Geschäftsstelle im Zentrum der Stadt Sofia besuchen.
Egal was Sie entscheiden, aus der Distanz oder vor Ort bei uns zu sein, damit wir Ihre neue Firma gründen, ist es Ihrerseits nötig, uns Folgendes vorzulegen:
1. Kopie eines gültigen Ausweises / Passes, der von jeder Seite fotografiert werden soll. Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Kopie des Dokuments jedes Gesellschafters.
2. Ausgefülltes Eintragungsformular, das Sie von uns erhalten werden.
Der Preis für Eintragung einer neuen Firma ist Endpreis, inkl. Mehrwertsteuer und schließt alle dafür nötigen Tätigkeiten ein.
– Vorbereitung der nötigen Dokumente von unserer Rechtsabteilung und ihre Übersetzung von unserem spezialisierten Übersetzer in eine von Ihnen gewünschte Sprache.
– Zahlung aller nötigen Bank- und Staatsgebühren.
– Eröffnung eines Bankkontos in Lewa und Einzahlung des Gründungskapitals.
– Falls Sie die Dokumente im Ausland bei einem ausländischen Notar beglaubigt haben, Übersetzung und Legalisierung im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien.
– Firmenanschrift bei uns, in unserem Buchhaltungsbüro, einmalig gezahlt, nach Belieben Ihrerseits.
Nach Einreichen des Antrags und der begleitenden Dokumente im Handelsregister, wird die Entscheidung für Eintragung Ihrer neuen Gesellschaft und ihre Eintragungsnummer im Rahmen von 3-4 Arbeitstagen fällen. Sie sind bereit für die letzte, zweite Phase – Eintragung nach dem Mehrwertsteuergesetz, VIER Eintragung.
Aktiengesellschaft
DieAktiengesellschaftisteinklassischer Vertreterder(Kapital-) Handelsgesellschaften. Nach Artikel 158 des Handelsgesetz „die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet“.
Bestimmte Geschäftsarten können nur von Gesellschaften dieser Rechtsform durchgeführt werden, so wie z.B. die Bestimmungen des Gesetzes über die Kreditinstituten sowie das Versicherungsgesetzbuch besagen – „Versicherungstätigkeit kann nur von einer Aktiengesellschaft durchgeführt werden.“
Laut Initiative zur Gründung von Aktiengesellschaften sind drei Gründungsformen bekannt:
a) Berechtigungssystem – es wird eine Sonderberechtigung zur Gründung einer AG verlangt- Banken, Versicherungs – Aktiengesellschaften u.a.
b) Verordnungssystem – Aktiengesellschaft mit staatlichem und kommunalem Eigentum. Benötigt wird ein Auftrag von Minister, eine Entscheidung des Gemeinderates u.a.
c) Verwaltungs- und Kontrollsystem – die üblichen Handels- Aktiengesellschaften nach Handelsgesetz.
Die Gründung erfolgt im Rahmen einer Gründerversammlung, auf der die auszugebenden Aktien bestimmt werden.
Die Gründer nehmen die entsprechenden Unterlagen an. Es wird verlang, dass die Gründer natürliche oder juristische Personen sind. Es dürfen keine in Konkurs geratene Personen sein. Laut Gesetz gibt es keine Begrenzung der Zahl der Gründungsaktionäre- Bei EAD kann es auch nur eine Person sein, und in anderen Fällen- zwei und mehr Personen.
Die Gründungsentscheidung muss einstimmig von allen an der Versammlung beteiligten Personen getroffen werden.
Eine Einzahlung des Gesamtkapitals ist nicht noch bei der Gründung erforderlich. Bei der Gründung einer AG werden 25% des Kapitals eingezahlt. Das Gesamtkapital ist innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren nach der Gründung der AG aufgebracht werden. Die Einzahlungen werden per Banküberweisung aufs Konto vorgenommen.
Typisch für das Grundkapitel der Aktiengesellschaft ist, dass es in Aktien zerlegt ist. Die Gesamtzahl ist gleich der Nominalwert aller Aktien.
Die Höhe des Mindestkapitals einer AG beträgt 50.000 Leva. Laut Gesetz ist ein höheres Kapital für bestimmte AG erforderlich- z.B. für Banken beträgt es 10 000 000 Leva. Aktien sind Wertpapiere, welche den Anteil an einer Gesellschaft verbriefen. Sie haben 3 Funktionen: a) Form der Materialisierung des Kapitals; b) Form der Mitgliedschaft; c) Wertpapier verschiedener Arten.
Die Verwaltung einer AG ist relativ kompliziert und formalisiert. Es gibt verschiedene Methoden der Verwaltung, nach aufgebautem Verwaltungssystem unterscheidet man zwischen zwei Formen der Verwaltungsstruktur: a) einstufiges Verwaltungssystem; b) zweistufiges Verwaltungssystem. Die Wahl des Systems steht in der Satzung der AG. Die Organe der AG sind: 1.die Hauptversammlung, der Direktionsrat /einstufig/ und der Aufsichtsrat / zweistufig/.
Die Hauptversammlung der Aktionäre: sie ist das oberste Organ, das die Basisbeschlüsse, aber nicht die wichtigsten, befasst. Die wichtigsten Entscheidungen werden vom Direktionsrat und vom Aufsichtsrat getroffen. Die Beschlussfassung erfolgt durch die stimmberechtigten Aktionäre. Möglich ist die Vertretung einzelner Aktionäre durch Personen, für die über eine Vollmacht in notarieller Form oder mit notarieller Beurkundung der Unterschriften ausgestellt ist.
Die Amtszeitvom Direktionsrat und vom Aufsichtsrat ist auf 5 Jahren begrenzt, wobei bei den ersten gewählten Räten die Amtszeit nicht länger als 3 Jahre ist, jedoch besteht es keine Begrenzung bei der Anzahl der Wahlperioden.
Das einstufige System besteht nur aus einem Rat – „Direktionsrat“.
Der besteht aus wenigstens 3 bis 9 Mitglieder. Der Direktionsrat und der Vorstandsmitglied schließen einen Vertrag zur Übertragung der Verwaltung.
Das zweistufige System besteht aus: Aufsichtsrat- verwaltet nicht direkt die AG, er ist ein Kontrollgremium. Seine Aufgabe ist, die Geschäftsführung zu überwachen.
Der Geschäftsführungsrat wird vom Aufsichtsrat kontrolliert. Der Aufsichtsrat darf jederzeit nach Berichten und Informationen jeglicher Art verlangen. Der Geschäftsführungsrat benachrichtigt den Vertreter des Aufsichtsrates über Sachverhalte, die relevant für die Verwaltung der AG sind. Der Aufsichtsrat wählt die Mitglieder des Geschäftsführungsrates; bestimmt die Belohnung der Mitglieder des Geschäftsführungsrates; der Aufsichtsrat und der Geschäftsführungsrat schließen einen Vertrag zur Übertragung der Verwaltung.
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Wählen Sie zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Preise beginnen ab 450 Euro.