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Warum in Bulgarien

Außer der Tatsache, dass Bulgarien ein sehr schönes Land mit gastfreundlichen Einwohnern ist, gibt es noch einige wichtige Gründe warum es sich lohnt, hier eine Firma zu gründen:

1. Wegen des vereinfachten Steuersystems. Der Steuersatz ist in Bulgarien 10%, der Geringste unter den EU-Mitgliederstaaten.

2. Wegen der gut ausgebildeten und gleichzeitig nicht teuren Arbeitskräfte. Der Mindestlohn beläuft sich auf ca. 255 Euro monatlich – viermal geringer alsB. in Griechenland.

3. Wegen des niedrigen Lebensstandards. In Bulgarien ist das Leben im Vergleich zu den anderen EU-Ländern am billigsten, was die Nahrung, die Kleidung und die Immobilien anbelangt.

4. Wegen der kurzen Entfernung in Kilometern zu Griechenland. Bulgarien ist der einzige Mitgliedstaat der EU, der an Griechenland und der Türkei grenzt, was es zum Handelseingang der EU macht.

Mithilfe der Steuerreform vom Jahre 2007 zielt man im Land auf die Förderung des Unternehmenswesens und die Bereitstellung von einem transparenten und funktionierenden Steuersystem, das in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ist. Mit dieser Reform wird die progressive Steuer für juristische Personen abgeschaffen und durch Einheitssteuer von 10 % ersetzt, was die Besteuerung von Gesellschaften betrifft.

Hauptsteuer

– Persönliche Steuer von 10% (Einheitssteuer)
– Die Körperschaftssteuer beträgt 10% (Einheitssteuer).
– 5% Dividendensteuer
– Die Mehrwertsteuer beträgt 20% und Null für Export und innergemeinschaftlichen Lieferungen.
– Die Registrierungspflicht nach dem Mehrwertsteuergesetz muss nur in folgenden Fällen erfolgen:
– Bei Umsatz über 50 000 Lv. (€ 25 000)
– Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen über 20 000 Lv. (€ 10 000)
– Bei Fernverkauf über 70 000 Lv. (€ 35 000)

Es gibt Verbrauchssteuer für Alkohol, Tabakwaren, Luxuswagen, Strom und Öl.

Die Gemeinderäte bestimmen, im Rahmen des Gesetzes, die genaue Höhe der lokalen Steuern und Gebühren:
– Gemeindesteuer auf alle Immobilien von 0,5 bis 2%
– lokale Steuer auf die Übertragung von Eigentum von 1,3 bis 2,6%

Bulgarien hat ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit jedem EU-Land unterschrieben.

Griechenland und Bulgarien haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Bezug auf die Steuern auf das Einkommen und das Kapital unterschrieben (Gesetz 2255/ 1994, Staatszeitung 195/ 18. 11. 1994).